Zugfahrt nach Köln: Teenager schlägt Bahn-Angestellten ins Gesicht

Nachdem er ohne Fahrkarte gefahren war, beging ein 16-jähriger Algerier im Zug von Düsseldorf nach Köln weitere Straftaten. Unter anderem schlug er einen Bahn-Angestellten ins Gesicht.
Polizei Blaulicht symbol platzhalter
Foto: dpa
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Ein 16-jähriger algerischer Staatsangehöriger hat am Mittwoch (14. August) auf einer Fahrt mit dem ICE 1917 von Düsseldorf nach Köln (NRW) gleich mehrere Gesetze gebrochen. Der Jugendliche soll ohne gültigen Fahrschein gereist sein und während der Fahrt zudem einen räuberischen Diebstahl und eine gefährliche Körperverletzung begangen haben. Die Bundespolizei griff ein – mit Erfolg. Was war passiert?

Teenager klaut Diensthandy aus Bordbistro

Als die Beamten auf dem Bahnsteig zu Gleis 5 des Kölner Hauptbahnhofs eintrafen, schilderte ihnen der Zugchef folgenden Sachverhalt: Das Zugpersonal habe den Minderjährigen dabei beobachten können, wie dieser ein Diensthandy hinter dem Tresen des Bordbistros entwendete. Durch einen Anruf auf dem genannten Mobiltelefon, haben sie es in der Tasche des 16-Jährigen feststellen können. Als der Zugchef den Beschuldigten daraufhin aufforderte, das Handy zurückzugeben, sei die Situation eskaliert.

Algerier (16) schlägt Bahn-Angestellten ins Gesicht

Der Geschädigte gab an, dass er durch den Algerier mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen worden sei. Zudem soll der Minderjährige ihn mit einer Gehhilfe geschlagen haben. Zum Glück kam der Geschädigte ohne sichtbare Verletzungen davon. Ein Rettungswagen war nicht erforderlich, aber die Situation eskalierte derart, dass die hinzugerufenen Bundespolizisten den renitenten Jugendlichen fesseln mussten.

Straftäter hat keinen gültigen Aufenthaltsstatus

Bei der anschließenden Identitätsfeststellung auf der Wache stellte sich heraus, dass der 16-Jährige keinen gültigen Aufenthaltsstatus besitzt. Nach Rücksprache mit der zuständigen Kriminalwache der Landespolizei wurde aufgrund eines laufenden Asylverfahrens auf eine Strafanzeige wegen des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet verzichtet. Stattdessen stellten die Einsatzkräfte ihm eine Anlaufbescheinigung aus, nahmen ihn aufgrund seines Alters in Gewahrsam und führten ihn einer Jugendeinrichtung zu.

Die Bundespolizisten leiteten Strafverfahren wegen des räuberischen Diebstahls, der gefährlicher Körperverletzung und des Erschleichens von Leistungen ein.

Dieser Beitrag ist mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und von einem Redaktionsmitglied nachbearbeitet worden.