Sexistischer Aufsteller: Altstadtwirt äußert sich zur Werbe-Rüge

Der deutsche Werberat musste aufgrund von sexistischer Werbung zwei Rügen erteilen. Eine davon kassierte ein Altstadt-Wirt aus Düsseldorf wegen eines anzüglichen Werbeplakates.
Für diese Werbung erhielt eine Kneipe aus der Düsseldorfer Altstadt eine Rüge vom deutschen Werberat. Foto: IMAGO / Sabine Gudath
Für diese Werbung erhielt eine Kneipe aus der Düsseldorfer Altstadt eine Rüge vom deutschen Werberat. Foto: IMAGO / Sabine Gudath

Am Montag (12. August) hat der deutsche Werberat seine Halbjahreszahlen für 2024 veröffentlicht. Wie das Kontrollgremium berichtet, ist die Zahl der Beschwerdefälle erneut leicht gesunken. Dennoch musste der Werberat zwei Rügen aussprechen, eine davon geht in die Düsseldorfer Altstadt.

Dort bewirbt die Gaststätte „König-City“ in der Bolkerstraße mit einem sehr provokanten Aufsteller und der Aufschrift „Süßer Arsch: 3,50“ eines seiner Getränke. Auf dem Werbeplakat zu sehen ist eine junge Frau von der Seite im Anime-Stil. Die Figur ist dabei nur leicht bekleidet dargestellt und beugt sich etwas nach vorne, sodass ihr Po in den Fokus rückt.

Altstadt-Wirt reduziere Frau auf sexuelle Reize

Dem Werberat gefällt diese Abbildung überhaupt nicht. Auf seiner Website schreibt er dazu: „Durch diese Abbildung wird die Frau auf ihre sexuellen Reize reduziert und der Körper als bloßer Blickfang eingesetzt. Der Slogan verstärkt die Reduzierung der Frau auf ihren Po und die Angabe eines Preises impliziert die Käuflichkeit der abgebildeten Frau. Somit liegt laut Werberatsgremium eine herabwürdigende und sexistische Darstellung der Frau vor. “ Der Altstadt-Gastronom verstößt demnach gegen Ziffer 4 und 5 der Verhaltensregeln des Deutschen Werberats gegen Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen.

Wirt kann Aufregung nicht nachvollziehen

Wie der WDR mitteilt, wird die umstrittene Tafel auch weiterhin vor der Kneipe zu sehen sein. Der Betreiber betont, dass sie schon seit 16 Jahren dort steht und ein fester Bestandteil des Lokals ist. Er persönlich könne die Aufregung nicht verstehen.

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Auch die zweite Rüge des Werberates verstößt gegen diese Ziffern. So bewirbt das Unternehmen „Full Gartentechnik“ aus Herlheim bei Würzburg auf seinem Fahrzeug diverse zum Verkauf stehende Rasenmäher. Neben den beworbenen Produkten sind jedoch ein weibliches Model in Bikini bzw. Unterwäsche sowie der Slogan „Wir schneiden immer scharf ab“ abgebildet. „Die Kombination aus Motiv und Slogan reduziert die Frau auf ihre sexuellen Reize. Zudem wird das Adjektiv ’scharf‘ sowohl auf das Aussehen der Frau als auch auf die Rasenmäher bezogen, wodurch erstere mit einem Objekt gleichgesetzt wird“, begründet der Werberat seine Entscheidung.

Geschlechterdiskriminierende Werbung zurückgegangen

Trotz der beiden sexistischen Werberügen im ersten Halbjahr, sind die Beschwerdefälle gegenüber Geschlechterdiskriminierende Werbung, zu welcher auch sexistische Werbung gehört, um 22 Prozent auf 73 Fälle (Vorjahr: 93) zurückgegangen.

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„Insgesamt kann die Halbjahresbilanz 2024 als positiv gewertet werden. Erfreulich ist dabei im Besonderen, dass geschlechterdiskriminierende Werbung insgesamt weiter sinkt, wenngleich in diesem Bereich zwei Rügen ausgesprochen werden mussten. Dies spricht eindeutig für eine erhöhte Sensibilität, welche sicherlich nicht zuletzt auf die Arbeit des Deutschen Werberats zurückzuführen ist“, sagt Thomas Hinderer, Vorsitzende des Werberats.