Urteilsspruch in Düsseldorf: Doch kein 24-facher Mordversuch – drei Jahre Haft für 65-Jährigen
Bei dem Brand war ein Düsseldorfer Mehrfamilienhaus vorübergehend unbewohnbar geworden. Die Nachbarin habe ihn wiederholt bedroht, beraubt und geschlagen, hatte der Angeklagte erklärt. Er habe Todesangst gehabt und keinen anderen Ausweg gesehen, als die Wohnung anzuzünden.
Das glaubte ihm die Strafkammer unter Vorsitz von Richter Rainer Drees. Strafmindernd bewertete das Gericht am Freitag, dass ein Gutachter dem Rentner eine erhebliche Intelligenzminderung attestiert hatte. Dadurch sei er auch vermindert schuldfähig. Weitere Infos zu den Hintergründen der Tat findet ihr hier!
Letztlich war auch die Staatsanwaltschaft vom ursprünglichen Vorwurf der Anklage des 24-fachen versuchten Mordes abgerückt.
Hoher sechsstelliger Schaden und zahlreiche Vorstrafen
Zu Lasten des Angeklagten nannte der Richter den beim Brand entstandenen hohen sechsstelligen Schaden und seine zahlreichen Vorstrafen wegen Sozialbetrugs und Fahrens ohne Führerschein.
24 Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses mussten damals von der Feuerwehr gerettet werden. Auch die beiden anliegenden Nachbarhäuser wurden geräumt. Auf Nachfrage des Richters, warum er nicht abgehauen sei, ohne Feuer zu legen, hatte der 65-Jährige gesagt, auf diese Idee sei er nicht gekommen.
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Der Mann hatte sich nach der Tat am 22. Juli vergangenen Jahres auf einer Polizeiwache gestellt und zugegeben, den Brand vorsätzlich gelegt zu haben. „Es tut mir leid, aber es ist ja Gott sei Dank nichts passiert“, sagte er am Freitag.
dpa