Prozessauftakt nach tödlichem Hauseinsturz in Düsseldorf: Das sagt der Unternehmer

In Düsseldorf hat der Prozess um den Einsturz eines Hauses, bei dem zwei Bauarbeiter ums Leben kamen, begonnen. Den fünf Angeklagten wird vorgeworfen, durch fehlerhafte Planung und mangelhafte Bauüberwachung den Unfall verursacht zu haben.
Ende Juli 2020 kam es zu einem verheerenden Einsturz eines Hauses in der Düsseldorfer City, bei dem zwei Bauarbeiter ums Leben kamen. Foto: Marius Becker/dpa
Ende Juli 2020 kam es zu einem verheerenden Einsturz eines Hauses in der Düsseldorfer City, bei dem zwei Bauarbeiter ums Leben kamen. Foto: Marius Becker/dpa

Mehr als vier Jahre nach dem Einsturz eines Wohnhauses in Düsseldorf, bei dem zwei Menschen ums Leben kamen, hat vor dem Landgericht der Stadt der Prozess gegen fünf Angeklagte begonnen. Die Staatsanwaltschaft legt ihnen fahrlässige Tötung sowie fahrlässige Baugefährdung zur Last. Während ein angeklagter Unternehmer seine Unschuld betonte, äußerten sich die anderen Beschuldigten zu den Vorwürfen zunächst nicht.

Bei dem Unglück Ende Juli 2020 in der Düsseldorfer Innenstadt sind zwei Bauarbeiter im Alter von 35 und 39 Jahren von massiven Trümmern verschüttet worden und dabei ums Leben gekommen.

Auf der Anklagebank sitzen eine Architektin, ein Bauleiter, ein Statiker sowie zwei Bauunternehmer. Ihnen wird vorgeworfen, ihre Sorgfaltspflichten bei der Planung, Vorbereitung und Überwachung der Bauarbeiten vernachlässigt zu haben. Die Anklageschrift umfasst 117 Seiten. Das betreffende Gebäude, gelegen in einem Hinterhof im Stadtteil Friedrichstadt, sollte saniert werden. Laut Anklage führte das Durchbrechen einer tragenden Wand im Erdgeschoss zum Einsturz des Hauses.

Bauunternehmer weist Anklage zurück

Der 72-jährige Bauunternehmer, der seinerzeit ein Subunternehmen für die Durchbrucharbeiten engagiert hatte, ließ über seine Verteidigerin betonen, dass er unschuldig sei: Er habe keine Sorgfaltspflichten verletzt und trage daher auch keine strafrechtliche Verantwortung.

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Auch der Verteidiger der angeklagten 54-jährigen Architektin äußerte sich außerhalb des Verhandlungssaals: „Meine Mandantin ist unschuldig und daher freizusprechen. Sie hat von den Durchbrucharbeiten an dem Unglückstag nichts gewusst.“ Für diesen Tag seien ganz andere Arbeiten vorgesehen gewesen.

Staatsanwalt sieht Fehler bei den Verantwortlichen

Der Staatsanwalt führte aus, dass die Wände dünner waren, als die Verantwortlichen angenommen hatten. Die verbliebenen Mauerpfeiler sowie die fünf zur Stabilisierung aufgestellten Stützen waren zu schwach, um das Gewicht des darüberliegenden Stockwerks zu tragen.

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Den Angeklagten wird vorgeworfen, eine mangelhafte Grundlagenermittlung durchgeführt zu haben, was in einer fehlerhaften Planung resultierte. Zudem seien nachträgliche Änderungen am Bauplan nicht in die statischen Berechnungen eingeflossen.

Das beauftragte Subunternehmen sei laut Staatsanwaltschaft völlig ungeeignet gewesen. Dass die Stadt Düsseldorf zum Zeitpunkt des Unglücks noch keine Baufreigabe erteilt hatte, sei zwar eine Ordnungswidrigkeit, habe jedoch strafrechtlich keine Relevanz. Der Prozess wird in einer Woche fortgesetzt, das Landgericht hat insgesamt 16 Verhandlungstage bis zum 26. Februar angesetzt.

dpa