Mann landet mit hochkarätigem Gold und Edelsteinen in Düsseldorf – Zoll schlägt zu

Mit Schmuck im Wert von knapp 47.000 Euro kam ein Mann aus Dubai am Flughafen Düsseldorf an und wurde vom Zoll überrascht. Die Freimenge von 430 Euro hatte er deutlich überschritten.
Mit diesem protzigen Goldschmuck war der 55-Jährige in Düsseldorf gelandet. Foto: Hauptzollamt Düsseldorf
Mit diesem protzigen Goldschmuck war der 55-Jährige in Düsseldorf gelandet. Foto: Hauptzollamt Düsseldorf

Einen hochkarätigen Aufgriff im Wert von beinahe 47.000 Euro machte der Zoll am Düsseldorfer Flughafen bei einem Reisenden aus Dubai.

Der 55-jährige deutsche Staatsbürger aus dem Kreis Heinsberg, reiste am 9. Juli 2024 aus Dubai zurück nach Düsseldorf. Als er den Gepäckbereich durch den grünen Ausgang verließ und damit angab, dass er nichts anzumelden habe, wurde er von den Zöllnern angesprochen und zur Kontrolle seines Gepäcks gebeten. Auf den Röntgenbildern konnten die Beamten dann augenscheinlich mehrere Schmuckstücke im Handgepäckkoffer des Mannes erkennen, welche sie sich genauer anschauen wollten.

Auch diese Ringe hatte er im Gepäck. Foto: Hauptzollamt Düsseldorf

Reisender hatte 22-karätiges Gold und Edelsteine im Gepäck

Nach dem Öffnen seines Groß- sowie Handgepäcks, fanden sie dann neben mehreren neuen Kleidungsstücken auch diverse Schmuckschatullen in verschiedenen Größen. Letztendlich fanden die Beamten insgesamt 21 Schmuckstücke vor, darunter Halsketten, Armreife, Ohrringe und Ringe, alles aus 22-karätigem Gold und zu Teilen mit Edelsteinen besetzt. Daraufhin angesprochen gab der Reisende an, den Schmuck für die Hochzeit seiner Tochter gekauft zu haben. Zu allen weiteren Fragen schwieg er jedoch.

22-karätiges Gold und Edelsteine. Foto: Hauptzollamt Düsseldorf

Aufgrund der beigelegten Rechnungen konnten die Zöllner einen Gesamtwert des Schmucks von 46.926,73 Euro ermitteln. Da hiermit seine Reisefreimenge von 430 Euro doch deutlich überschritten wurde, leiteten die Zollbeamten noch vor Ort ein Strafverfahren wegen des Verdachts der versuchten Steuerhinterziehung gegen den Reisenden ein. Der Schmuck wurde als Beweismittel sichergestellt und wird nach dem Ende des Verfahrens und Zahlung der entsprechenden Steuern und Einfuhrabgaben wieder an den Reisenden übergeben. Ob dies rechtzeitig zur Hochzeit passiert, ist leider fraglich.

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