Festnahmen am Flughafen Düsseldorf: Polizei greift fünf gesuchte Reisende auf

Am vergangenen Wochenende griff die Bundespolizei am Düsseldorfer Flughafen mehrere Personen auf. Gegen sie lagen unterschiedliche Haftbefehle vor.
Flughafen Düsseldorf Logo Airport DUS
Foto: Shutterstock.com/Markus Mainka
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Die Bundespolizei hat am Flughafen Düsseldorf während der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen am vergangenen Wochenende (9. bis 11. August) insgesamt fünf zur Fahndung ausgeschriebene Personen ermittelt. Die Kontrollen betrafen verschiedene Flüge.

Am Freitagabend um 19 Uhr wurde ein belgischer Staatsangehöriger überprüft, der nach Dubai fliegen wollte. Die Beamten entdeckten dabei, dass der 23-jährige Mann bereits seit September 2023 von der Staatsanwaltschaft Kleve wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesucht wurde. Mit der Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 800 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der in Belgien lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen jedoch abwenden und seine Reise fortsetzen.

Zwei Männer am Samstag aufgegriffen

Am Samstagmorgen griffen die Beamten der Bundespolizei einen 35-jährigen serbischen Staatsbürger auf, der sich zur Ausreisekontrolle für einen Flug nach Belgrad/Serbien meldete. Gegen diesen Mann war im September 2022 ein Haftbefehl wegen unerlaubten Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel erlassen worden. Dieser Haftbefehl stammte von der Staatsanwaltschaft Stuttgart und war gegen den bereits im März 2021 verurteilten Mann ausgestellt worden. Der in Köln lebende Serbe konnte jedoch die Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen abwenden, indem er die Geldstrafe von 600 Euro bei der Bundespolizei bezahlte und anschließend seine Reise fortsetzte.

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Am Samstagabend wurde ein niederländischer Staatsbürger bei der Ausreisekontrolle für einen Flug nach Nador/Marokko überprüft. Dabei stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Kleve im Dezember 2023 einen Haftbefehl gegen den 23-Jährigen wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz erlassen hatte. Der Mann konnte die Erzwingungshaft von 17 Tagen verhindern, indem er die fällige Geldbuße von 500 Euro direkt bei der Bundespolizei zahlte. Danach trat er seinen Flug nach Marokko an.

Reisende am Sonntag festgenommen

Am Sonntagnachmittag wurde ein 45-jähriger deutscher Staatsbürger kontrolliert, der sich für einen Flug nach Istanbul/Türkei anmelden wollte. Gegen ihn lagen zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Düsseldorf vor: Einer wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen, erlassen im März dieses Jahres und ein weiterer wegen Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung, ausgestellt im Juni. Auch dieser Düsseldorfer konnte die Geldstrafe von insgesamt 8300 Euro bei der Bundespolizei begleichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe von 380 Tagen abwenden.

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Zum Schluss überprüften die Beamten am Sonntagabend eine niederländische Staatsbürgerin, die nach Istanbul/Türkei fliegen wollte. Bei der 37-Jährigen stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Aachen im April 2023 einen Haftbefehl gegen sie ausgestellt hatte. Dieser betraf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit im Verkehr. Die Geldstrafe von 3900 Euro konnte die im Oktober 2022 rechtskräftig verurteilte Frau nicht begleichen, weshalb die Ersatzfreiheitsstrafe von 130 Tagen nicht abgewendet werden konnte. Die Bundespolizei überstellte sie den zuständigen Justizbehörden.

Dieser Beitrag ist mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und von einem Redaktionsmitglied nachbearbeitet worden.