Facebook-Betrug! Krimineller bringt seine Freunde um 250.000 Euro und muss ins Gefängnis

Er schwärmte von möglichen Facebook-Deals und wollte Geld von Bekannten – am Ende war alles nur ein großer Betrug.
Landgericht Düsseldorf
Das Land- und Amtsgericht in Düsseldorf. Foto: Marcel Kusch/dpa
Landgericht Düsseldorf
Das Land- und Amtsgericht in Düsseldorf. Foto: Marcel Kusch/dpa

Der Kriminelle sprach von großen Deals mit Milliardenunternehmen, betrog so aber nur seine Bekannten. Mit dem angeblichen Interesse von Facebook-Gründer Mark Zuckerberg an seiner schlecht laufenden Firma und anderen Lügen hat ein Kaufmann Freunde um fast eine Viertelmillion Euro betrogen. Am Dienstag bekam der 63-Jährige dafür vom Düsseldorfer Amtsgericht die Quittung: zwei Jahre und acht Monate Gefängnis.

Multimilliardär Zuckerberg wolle sein Online-Portal für Künstler für 15 Millionen Euro kaufen, auch Coca-Cola habe Interesse, hatte der Mann behauptet – und dann zur „Zwischenfinanzierung“ seinen Geldgebern fünfstellige Beträge abgeschwatzt. Wegen Betrugs in 14 Fällen und mehrfacher Urkundenfälschung verurteilte Richterin Britta Brost den Mann und verwies „auf den langen Tatzeitraum und den hohen Schaden“.

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„Lügenkonstrukt“ um Fake-Deals bringt den Mann ins Gefängnis

Anstatt seine Freunde ehrlich um Geld zu bitten, habe der mehrfach vorbestrafte Mann „ein Lügenkonstrukt aufgebaut“. Der 63-Jährige hatte die meisten Vorwürfe gestanden. Er sei mit seiner Logistik- und Eventfirma und seinem Onlineportal für Künstler in finanzielle Schieflage geraten. Mit gefälschten Bank-Schreiben und Kontounterlagen hatte er seine Geschichten untermauert. „Ich habe so drei Freunde verloren“, sagte der Angeklagte.

Einem Freund hatte er 75.000 Euro für eine Beteiligung an seiner insolventen Logistikfirma abgeschwatzt. In einem anderen Fall kassierte er 80.000 Euro für eine angeblich todsichere Geldanlage bei einer Schweizer Bank, steckte das Geld aber in die eigene Tasche. Hinzu kamen die Darlehen zur Zwischenfinanzierung des vermeintlichen Zuckerberg-Deals.

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Dem Angebot des Angeklagten, den Schaden wiedergutzumachen, begegnete die Richterin mit Skepsis: „Wie sollen Sie das bei ihrem Monatseinkommen schaffen?“ Der 63-Jährige arbeitet derzeit bei einer Kölner Eventfirma für monatlich nicht einmal 1200 Euro netto. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger hatte eine Bewährungsstrafe beantragt.

dpa