Rheinbahn-Skandal vor Gericht: Hat ein Kontrolleur fast 15.000 Euro von Fahrgästen eingesteckt?
Ein 38 Jahre alter Mann findet sich auf der Anklagebank des Amtsgericht in Düsseldorf wieder. Er soll die Rheinbahn, für die er als Kontrolleur beschäftigt war, über einen Zeitraum von zehn Monaten um eingenommene Bußgelder und Geld aus Ticketverkäufen betrogen haben. Insgesamt soll es sich um fast 15.000 Euro handeln.
Im öffentlichen Nahverkehr gibt es einige Punkte, die auf der Hand liegen. Fahrgäste müssen ein gültiges Ticket haben, wenn sie unterwegs sind. Mit Kontrolleuren soll der Umgang dabei beidseitig vertrauensvoll und respektvoll sein. Wie die „Rheinische Post“ berichtet, ist es bei der Rheinbahn über einen Zeitraum von fast einem Jahr zu einer Situation gekommen, in der gerade das Vertrauen nicht gerechtfertigt war.
>> Mehr Kontrollen und Bußgeld: Rheinbahn sagt Masken-Muffeln den Kampf an <<
Fast 15.000 Euro Einnahmen und Bußgelder kassiert – Ex-Rheinbahn-Kontrolleur vor Gericht
So soll ein 38-Jähriger dem „RP“-Bericht zufolge von Januar bis Oktober 2019 Einnahmen des Verkehrsverbundes veruntreut haben. Dabei soll es sich um das Geld handeln, dass er im Dienst durch Ticketverkäufe und Bußgelder für diejenigen, die ohne Ticket unterwegs waren, eingenommen hat. Der Betrag soll sich auf insgesamt 14.885,50 Euro belaufen.
Nun muss er sich dem Prozess am Amtsgericht stellen, verhandelt wird wegen Untreue und Unterschlagung. Sein Angestelltenverhältnis bei der Rheinbahn ist schon beendet. Normalerweise müssen Angestellte ihre Einnahmen in einer Auflistung benennen – diese Transparenz habe es demnach in diesem Fall überhaupt nicht gegeben.
>> So häufig hat die Rheinbahn das 9-Euro-Ticket in Düsseldorf verkauft <<
Der Anklagepunkt „Unterschlagung“ bezieht sich auf den Zeitraum, nachdem die Untreue bekannt wurde. Die Konsequenz war für ihn die Kündigung und eine Strafanzeige. Danach wurde er aufgefordert, Firmenobjekte wie ein Smartphone, die Dienstkleidung, ein Gerät zum Ticketverkauf, ein Mitarbeiterausweis und ein Geldbetrag in Höhe von 200 Euro zurückzugeben, dem ist der Angeklagte aber nicht nachgekommen. Der Prozess beginnt am Dienstag.