Chaos in der Altstadt: Wilder Taxifahrer bringt Ordnungsamt auf die Palme

In der Nacht zum 18. August ging es in der Düsseldorfer Altstadt hoch her. Gleich zwei Fahrer, einer eines Taxis und einer eines Mietwagens, lieferten den Ordnungskräften ein denkwürdiges Wochenende.
Ein Taxi steht in der Düsseldorfer Altstadt am Grabbeplatz (Symbolbild). Foto: IMAGO / Olaf Döring
Ein Taxi steht in der Düsseldorfer Altstadt am Grabbeplatz (Symbolbild). Foto: IMAGO / Olaf Döring

Der Samstagabend begann für den Taxifahrer mit einer halsbrecherischen Fahrt durch die Düsseldorfer Mühlenstraße. Mit überhöhter Geschwindigkeit ignorierte er sämtliche Verkehrsregeln und drang sogar in eine verbotene Zone ein. Als er schließlich auf dem Burgplatz angehalten wurde, kam es zur ersten Überraschung: Der Mann konnte weder einen Personalausweis noch seinen Führerschein vorzeigen. Selbst der für Taxifahrer zwingend erforderliche Personenbeförderungsschein fehlte in seinen Papieren. Die Ordnungskräfte ermahnten den Fahrer und untersagten ihm die Weiterfahrt, heißt es in einer Mitteilung der Stadt.

Doch damit nicht genug: Kurz darauf fiel ein Mietwagenfahrer auf, der widerrechtlich in eine Einbahnstraße einfuhr. Als er am Sperrposten gestoppt wurde, verweigerte er jede Kooperation. Auf die Aufforderung, seine Ausweispapiere vorzulegen, reagierte er ausweichend und behauptete, keine bei sich zu haben. Auch seine Wohnanschrift wollte er nicht angeben. Als die Ordnungskräfte daraufhin eine Durchsuchung androhten, eskalierte die Situation: Der Mann schloss sich im Wagen ein und leistete Widerstand. Als ein Beamter versuchte, die Tür zu öffnen, schlug der Fahrer wild um sich. Bei der anschließenden Durchsuchung fand sich dann doch der fehlende Personenbeförderungsschein.

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Warum der Mietwagenfahrer so verzweifelt versuchte, seine Identität zu verschleiern, bleibt ein Rätsel. Die Ordnungskräfte gehen nun den Vorfällen nach und prüfen, ob neben den zahlreichen Verkehrsverstößen auch weitere Konsequenzen, wie beispielsweise eine Überprüfung der Fahrerlaubnis, zu ziehen sind.

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