Kiosk-Betreiber wegen versuchten Mordes zu acht Jahren Haft verurteilt
Im zweiten Prozess um die Brandstiftung in einem Büdchen an der Düsseldorfer Münsterstraße ist der 47 Jahre alte Kioskbetreiber jetzt wegen versuchten Mordes zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Zugleich setzte das Landgericht den Haftbefehl für den Angeklagten außer Vollzug: Weil er einen erheblichen Teil der Strafe bereits in der Untersuchungshaft verbüßt hat, bestehe keine Fluchtgefahr mehr. Sollte der Bundesgerichtshof (BGH) das heutige Strafmaß bestätigen, muss der Mann erneut in Haft, um seine restliche Strafe zu verbüßen.
Der BGH hatte die Verurteilung des Mannes zu siebeneinhalb Jahren Haft wegen besonders schwerer Brandstiftung aufgehoben und die Neuauflage des Prozesses angeordnet. Nach Ansicht des BGH hätte der 47-Jährige auch wegen zehnfachen versuchten Mordes verurteilt gehört.
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Laut Anklage hatte der 47-Jährige in der Nacht zum 5. März 2018 in seinem ungenutzten, weil unrentablen Kiosk in einem fünfstöckigen Mehrfamilienhaus in Düsseldorf Feuer gelegt, um Mietkosten zu sparen.
Verteidiger Wolf Bonn hatte einen Freispruch beantragt und kündigte erneute Revision gegen das Urteil an. Sein Mandant habe zur Tatzeit im Bett bei seinem fieberkranken Kind gelegen. Der Staatsanwalt hatte neun Jahre Haft beantragt.
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Laut Anklage hatte der Mann in seinem ungenutzten Kiosk an der Düsseldorfer Münsterstraße an vier verschiedenen Stellen Benzin ausgeschüttet und Feuer gelegt. Zur Tatzeit schliefen zehn Bewohner in dem Mehrfamilienhaus. Verletzt wurde bei dem Brand niemand. Die Feuerwehr konnte das Übergreifen der Flammen auf die darüberliegenden Wohnungen verhindern. Der Kioskbetreiber hat die Vorwürfe immer bestritten.
dpa