Bis zu 10.000 Euro Strafe: Diese Kostüme solltet ihr an Halloween in NRW auf keinen Fall tragen!
Für Halloween-Fans aus NRW gehört ein schauriges Outfit in der Nacht vor Allerheiligen einfach dazu: Neben klassischen Verkleidungen wie Hexen, Zauberer, Fledermäuse oder lustigen Kürbis-Kostümen erfreuen sich auch gruselige Verkleidungen beispielsweise als Horror-Clown oder blutverschmierter Zombie großer Beliebtheit. Obwohl der kreativen Vielfalt hier (fast) keine Grenzen gesetzt sind, gibt es einige Accessoires und Looks, auf die ihr besser verzichten solltet. Wir klären auf, welche das sind.
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Darf ich mich als Killer-Clown an Halloween verkleiden?
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Spätestens seit der Neuverfilmung des Horror-Klassikers „Es“ steht das Kostüm des Killer-Clowns bei Halloween-Fans hoch im Kurs. Das gruselige Outfit ist grundsätzlich erlaubt, jedoch solltet ihr euch nicht zu sehr von eurem Äußerem beeinflussen lassen und anfangen, Leute zu erschrecken. Wer eine Hetzjagd auf Passanten startet, womöglich sogar noch mit einem Baseballschläger, kann sich wegen Bedrohung oder Nötigung strafbar machen. Auch, wenn die Aktion nur als harmloser Streich gemeint war. Was die Wahl der Waffen-Accessoires angeht, gibt es einiges zu beachten.
Was muss ich bei Waffenattrappen beachten?
Von zu realistischen Waffen solltet ihr für euer Kostüm Abstand halten. Sogenannte „Anscheinwaffen“, also jene die echten Waffen zum Verwechseln ähnlich sehen sowie echte Waffen, die unbrauchbar gemacht wurden, dürfen laut Paragraph 42a des Waffengesetzes nicht mitgeführt werden. Dabei hat das Verbot durchaus seinen Sinn: Denn Laien können echte Waffen von Fälschungen oft nicht auf den ersten Blick nicht unterscheiden.
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Wer gegen den Paragraphen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen kann. Lasst Schwert, Pistole, Gewehr und Co. daher am besten gleich weg oder greift zu einem Plastik-Modell. Dann seid ihr auf der sicheren Seite.
Welche Unformen sind erlaubt?
Bei Uniformen solltet ihr ebenfalls aufpassen. So ist es verboten, „echte“ Dienstkleidung, beispielsweise von Polizisten oder Soldaten zu tragen. Dadurch soll verhindert werden, dass Kostümierte mit richtigen Beamten verwechselt werden. Diese Regel solltet ihr auf jeden Fall ernst nehmen: Der Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen ist durch Paragraph 132a mit einer Geld- oder Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr unter Strafe gestellt!
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Doch nicht jede Dienstkleidung ist verboten: Ein Labor- oder Arztkittel kann durchaus als Teil einer Verkleidung getragen werden und auch auch wenn klar zu erkennen ist, dass es sich um eine Kostümierung handelt, dürft ihr in „Uniform“ gehen.
Welche Symbole und Abkürzungen sind verboten?
Bestimmte Symbole dürfen in Deutschland ebenfalls nicht gezeigt werden, Halloween ist da keine Ausnahme. Zu den bekanntesten dieser Symbole gehört das Hakenkreuz, aber auch bestimmte Ehrenzeichen, Uniformteile oder auch die Sieg-Rune, das Keltenkreuz sowie die Wolfsangel sind verboten.
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Bestimmte Abkürzungen stehen ebenfalls unter Strafe. Dazu zählen unter anderem WP („White Power“, Wahlspruch des Ku-Klux-Clans), SGH („Sieg Heil“), HH („Heil Hitler“) und B&H („Blut und Ehre“, Schlagwort der Hitlerjugend).
Wer sich nicht an diese Verbote hält, muss mit einer Geldstrafe oder sogar einer Gefängnisstrafe rechnen. Abgesehen davon, dass es absolut pietätlos wäre, ist es dementsprechend auch verboten sich als Adolf Hitler oder Nazi verkleiden.
Darf ich mich als Indianer verkleiden?
Immer häufiger stellt sich auch die Frage, ob Verkleidungen verletzend gegenüber bestimmten Menschengruppen sein könnten. Das prominenteste Beispiel hierfür wäre wohl das Indianer-Kostüm. Während es von einigen Personen durchaus als Diskriminierung ansehen wird, herrschte bei vielen anderen Unverständnis dafür.
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Generell gibt es keine Verbote, sich in Gewändern oder traditionelle Kleider anderer Kulten zu hüllen. Ebenso gibt es kein Gesetz das Blackfacing, also wenn Weiße sich dunkel schminken, um sich als Schwarze darzustellen. Ob ihr mit eurem Outfit dann aber auch in Bar, Club und Co. hineingelassen werdet, entscheidet die Einstellung des Betreibers zu dem Thema. Mit dem Hausrecht sitzt er am längeren Hebel.
Wie freizügig darf mein Kostüm sein?
Wer plant als Sexy-Teufel und Co. die Straßen an Halloween unsicher zu machen, sollte darauf achten, dass die Verkleidung nicht zu freizügig ist. Zwar ist das Zeigen von knappen oder aufreizenden Kostümen nicht verboten, wenn die öffentlichen Anstandsregeln jedoch verletzt werden, können Bußgelder oder Polizei-Verwarnungen die Folge sein.
Was müssen Autofahrer wissen?
Grundsätzlich können sich Autofahrer auch kostümiert hinters Steuer zu setzen. Es dürfen jedoch weder Sicht, Gehör noch Bewegungsfreiheit durch die Verkleidung eingeschränkt werden. Wird die Sicht behindert, droht ein Verwarngeld von 10 Euro. Wer aufgrund seiner Kostümierung andere Verkehrsteilnehmer behindert, gefährdet oder Sachschäden verursacht, muss mit 20 bis 35 Euro Strafe rechnen.
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Das Gesicht darf ebenfalls weder verdeckt noch verhüllt sein, sondern muss für die Verkehrsüberwachung jederzeit identifizierbar bleiben. Ansonsten droht ein Bußgeld von 60 Euro. Solange die wesentlichen Gesichtszüge jedoch erkennbar bleiben, darf auch mit Gesichtsbemalung oder Clownsnase gefahren werden.
Mit Material der dpa